Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Exkursion für Frauen: Niki de Saint Phalle im Kunstpalast Düsseldorf

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-60534
Beginn Sa., 21.11.2026, 09:30 - 18:00 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort
Entgelt 20,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 10 - 15
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Niki de Saint Phalle: Eine Künstlerin zwischen Rebellion und Harmonie
Sie fragte nicht um Erlaubnis, sondern nahm sich schlichtweg das, was Männern oft selbstverständlich vorbehalten war: Einfluss und Macht – und das nicht nur innerhalb der Kunstwelt, sondern in der gesamten Öffentlichkeit. Niki de Saint Phalle (1930–2002) unterlief von ihren ersten Aktionen an gesellschaftliche Erwartungen und sprengte mit Mut und Leidenschaft bestehende Grenzen. In einer groß angelegten Ausstellung im Kunstpalast steht nun ihre künstlerische Selbstbehauptung inmitten einer männlich dominierten Szene im Fokus. Gemeinsam tauchen wir in ein Werk ein, das die Sehnsucht nach Harmonisierung mit einer enormen gesellschaftlichen Sprengkraft verbindet. Über vier Jahrzehnte hinweg kämpfte die französisch-amerikanische Künstlerin gegen Strukturen, die die Selbstbestimmung von Frauen – insbesondere über den eigenen Körper – verhinderten. Diese Ambivalenz macht ihr Schaffen zeitlos und heute aktueller denn je.
https://www.kunstpalast.de/de/event/niki/
Lernziele:
• Einblick in die künstlerische Entwicklung und die Selbstbehauptung von Niki de Saint Phalle
• Auseinandersetzung mit den Themen Geschlechterrollen, Machtstrukturen und gesellschaftlichen Erwartungen
• Analyse verschiedener Ausdrucksformen: von den berühmten Schießbildern und Happenings bis hin zu den charakteristischen Frauenfiguren und Filmen

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Kunstinteressierte und alle Personen, die sich für feministische Aspekte in der Kunstgeschichte begeistern
• Teilnehmende, die an einem inspirierenden Austausch über gesellschaftliche Normen und deren Überwindung interessiert sind

Lernmethoden:
• Gemeinsamer Museumsbesuch und geführte Besichtigung

Bitte mitbringen:
• Die Fahrtkosten für die öffentlichen Verkehrsmittel (Tickets sind eigenverantwortlich zu erwerben)
• Einen Betrag von ca. 22,00 Euro für den Eintritt und die Führung (Zahlung erfolgt vor Ort)

Wichtige Hinweise:
• Die Kursgebühr beträgt 20,00 Euro zuzüglich Eintritt und Führung. Die Fahrtkosten sind darin nicht enthalten.
• Treffpunkt ist um 09:30 Uhr am Hauptbahnhof Dortmund in der Vorhalle (bei Rossmann).
• Die maximale Teilnehmendenzahl liegt bei 10 bis 15 Personen.
• Anmeldeschluss ist der 07.11.2026.
• Programmänderungen bleiben vorbehalten.

Kurs teilen:

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Steuern verstehen und sparen – Einführung in das deutsche Steuersystem

  • Datum: Di. 01.12.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung möglich

Orientierungsstunde: Fit und beweglich im Alter

  • Datum: Mi. 09.09.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung möglich

Exkursion: Monschau: Ein Streifzug durch die Zeit

  • Datum: Sa. 17.10.2026
  • Ort: