Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Bildungsurlaub: Mediation und Konfliktmanagement basierend auf GFK - online

Anmeldung auf Warteliste

Kursnummer 26-14507D
Beginn Mo., 02.11.2026, 08:30 - 13:45 Uhr
Dauer 5 Termine
Kursort vhs.online
Entgelt 207,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 12
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Konfliktkompetenz stärken: Gelassenheit und Klarheit im Umgang mit Spannungen

Konflikte sind ein natürlicher Teil unseres Lebens – sie begegnen uns im stressigen Berufsalltag ebenso wie in unseren privatesten Beziehungen. Oftmals fühlen wir uns jedoch machtlos oder überfordert, wenn die Stimmung kippt, und wünschen uns eine größere Leichtigkeit im Umgang mit zwischenmenschlichen Spannungen. In diesem Bildungsurlaub laden wir Sie ein, neue Perspektiven einzunehmen und wertvolle Werkzeuge für eine konstruktive Kommunikation zu entdecken. Durch die Verbindung von bewährten Methoden der Mediation und den Prinzipien der Gewaltfreien Kommunikation lernen Sie, wie Sie Situationen entschärfen, souverän vermitteln und gemeinsam mit Ihrem Gegenüber echte Klarheit gewinnen können. Ergänzend dazu bieten wir Ihnen täglich Raum für die persönliche Selbsterfahrung durch Meditation und Schreibdyaden, damit Sie nicht nur theoretisch, sondern auch innerlich zur Ruhe kommen.

Lernziele:
• Fundiertes Verständnis für die Ursachen und Dynamiken von Konflikten entwickeln
• Strategien zur eigenen Gelassenheit erarbeiten, auch in angespannten Situationen
• Anwendung von Mediationstechniken, um bei gegensätzlichen Meinungen erfolgreich zu vermitteln
• Erlernen der Gewaltfreien Kommunikation für einen respektvollen und klaren Dialog
• Erarbeitung praktischer Lösungsansätze für den Berufsalltag und persönliche Beziehungen
• Steigerung der persönlichen Handlungssicherheit und Konfliktkompetenz

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Alle Personen, die ihre Kommunikationsfähigkeit verbessern möchten
• Beschäftigte, die im beruflichen Kontext häufig vermittelnd tätig sind oder dies anstreben
• Menschen, die nach Wegen suchen, Konflikte im Privatleben friedlicher zu lösen
• Interessierte, die an einer Kombination aus methodischem Wissen und Selbsterfahrung interessiert sind

Lernmethoden:
• Interaktive Theorievermittlung und Hintergrundwissen
• Praktische Übungen und Anwendungstraining
• Reflexionsphasen und gemeinsame Auswertung
• Meditation und Schreibdyaden zur vertieften Selbsterfahrung

Sie benötigen:
• Einen Computer oder Tablet mit stabiler Internetverbindung
• Schreibmaterial für die Reflexion und die Schreibdyaden

Wichtige Hinweise:
• Die Veranstaltung findet vollständig online statt; den entsprechenden Zugangslink erhalten Sie vor Beginn des Kurses.
• Der Lehrgang entspricht den Erfordernissen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG), sodass Bildungsurlaub beantragt werden kann.
• Alle notwendigen Anmelde- und Bestätigungsunterlagen werden Ihnen automatisch nach der Anmeldung zugeschickt.
• Die Teilnahme ist auch für Personen ohne Anspruch auf Bildungsurlaub möglich.

vhs.online

Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
02.11.2026
Uhrzeit
08:30 - 13:45 Uhr
Ort
vhs.online
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03.11.2026
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08:30 - 13:45 Uhr
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04.11.2026
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08:30 - 13:45 Uhr
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05.11.2026
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08:30 - 13:45 Uhr
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Datum
06.11.2026
Uhrzeit
08:30 - 13:45 Uhr
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  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4
Anmeldung möglich

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  • Ort: vhs.online
Anmeldung auf Warteliste

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  • Ort: vhs.online