Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Bildungsurlaub: Polnisch ohne Vorkenntnisse (A1.1)

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-41397D
Beginn Mo., 19.10.2026, 09:30 - 14:30 Uhr
Dauer 5 Termine
Kursort VHS, Hansastraße 2-4
Entgelt 215,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 12
Zielgruppe
Downloads Semniarunterlagen "Polnisch ohne Vorkenntnisse"

Kursbeschreibung

Sie möchten Polnisch lernen, haben aber noch keine Vorkenntnisse? Ob beruflich oder privat – in dieser Intensivwoche erhalten Sie einen fundierten Einstieg in die polnische Sprache. Egal, ob Sie in Polen arbeiten, reisen oder hier in Deutschland mit polnischsprachigen Freundinnen und Kolleginnen kommunizieren möchten: In diesem Kurs lernen Sie die Grundlagen der Sprache sowie nützliche Redewendungen für typische Alltagssituationen. Zudem vermitteln wir Ihnen wertvolle Einblicke in kulturelle Besonderheiten, Höflichkeitsregeln und mögliche Tabus, um Missverständnisse zu vermeiden und respektvoll zu interagieren.

Inhalte:
- Grundlagen der polnischen Sprache
- Nützliche Redewendungen für Alltagssituationen
- Einführung in kulturelle Besonderheiten und Höflichkeitsregeln
- Grundkenntnisse für berufliche und private Reisen nach Polen

Die Veranstaltung richtet sich an:
- Personen, die durch die Internationalisierung des Berufslebens neue Aufgaben mit polnischsprachigen Kolleginnen oder Kundinnen übernehmen
- Menschen, die beruflich oder privat nach Polen reisen und sprachliche Grundkenntnisse benötigen
- Personen, die in Deutschland häufig mit Menschen aus dem polnischen Kulturraum zu tun haben und die polnische Sprache besser verstehen möchten
- Alle, die den Erwerb von Polnisch als Schlüsselqualifikation für ihre berufliche oder private Entwicklung nutzen möchten

Lernmethoden:
- Interaktiver Unterricht mit viel Praxisbezug
- Rollenspiele und Gesprächstraining
- Gruppenarbeit und individuelle Betreuung

Bitte mitbringen:
- Neugier und Lust auf eine neue Sprache

Wichtige Hinweise:
Der Lehrgang entspricht den Erfordernissen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG). Für die Teilnahme an der Veranstaltung kann Bildungsurlaub beantragt werden. Die entsprechenden Anmelde- und Bestätigungsunterlagen werden Ihnen automatisch zugeschickt, nachdem Sie sich angemeldet haben. Die Veranstaltung kann auch von Teilnehmenden besucht werden, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen.

Ablaufplan

Bildungsurlaub: Polnisch von Anfang an – Intensivwoche ohne Vorkenntnisse (A1.1)

1. Tag (6 UE)
- Begrüßung, Vorstellen, Fragen zu Tagesabläufen
- Personalpronomen, Verben – Konjugationsmuster, nach Personen, Orten und Sachen fragen

2. Tag (6 UE)
- Adjektive, Pronomen, Bestellen im Restaurant
- Substantive (Genitiv und Akkusativ), Grundzahlen
- Einkaufen, Mengenangaben, nach Waren fragen

3. Tag (6 UE)
- Tageszeiten und Wochentage, Arbeiten in Polen
- Persönliche Daten angeben, Instrumental und Lokativ

4. Tag (6 UE)
- Mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sein
- Erlebtes berichten, Präteritum

5. Tag (6 UE)
- Aktivitäten planen, Futur
- Wohnen in Polen, Dativ

Hinweis: Musterstundenplan, Änderungen vorbehalten.

VHS, Hansastraße 2-4

Hansastr. 2 - 4
44137 Dortmund
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
19.10.2026
Uhrzeit
09:30 - 14:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G132a
Datum
20.10.2026
Uhrzeit
09:30 - 14:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G132a
Datum
21.10.2026
Uhrzeit
09:30 - 14:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G132a
Datum
22.10.2026
Uhrzeit
09:30 - 14:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G132a
Datum
23.10.2026
Uhrzeit
09:30 - 14:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G132a

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Bildungsurlaub: Polnisch ohne Vorkenntnisse (A1.1)

  • Datum: Mo. 13.07.2026 - Fr. 17.07.2026
  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4
Anmeldung möglich

Bildungsurlaub: Stressabbau im Berufsalltag mit Qi Gong

  • Datum: Mo. 06.07.2026 - Do. 09.07.2026
  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4