Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Exkursion: Ausstellung "Geteilte Ansichten" in der Kunsthalle Bielefeld

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-60516
Beginn Sa., 07.11.2026, 07:45 - 18:00 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort
Entgelt 60,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 20 - 25
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Entdeckungstour durch Kultur und Kunst in Bielefeld

Begleiten Sie uns auf eine faszinierende Reise durch zwei der bedeutendsten kulturellen Einrichtungen Bielefelds. Unser erster Halt ist die Rudolf-Oetker-Halle, ein denkmalgeschütztes Juwel im Bielefelder Westen. Erbaut zwischen 1928 und 1930 nach Plänen der Düsseldorfer Architekten Hans Tietmann und Karl Haake, besticht das Konzerthaus bis heute durch seine nahezu unveränderte Originalsubstanz und seine herausragenden akustischen Eigenschaften. Bei einer exklusiven Führung lernen Sie die Architektur der späten Weimarer Zeit kennen und entdecken die zeitlose Modernität dieses einzigartigen Gebäudes.

Im Anschluss führt uns unser Weg zur Kunsthalle Bielefeld, wo die Ausstellung "Miteinander gehen" auf Sie wartet. Diese besondere Präsentation verbindet Werke aus der ständigen Sammlung der Kunsthalle mit Exponaten der Sammlung KiCo, die 2009 von einem engagierten Sammlerehepaar ins Leben gerufen wurde. Die Ausstellung steht unter dem Motto "Man muss einsteigen in die Malerei mit beiden Füßen", einem Zitat der Künstlerin Maria Lassnig, deren Werk "Füsse" (1987/89) als Symbol für die Ausstellung fungiert. "Miteinander gehen" bedeutet, dass Werke aus zwei Sammlungen zusammenfinden, sich gegenseitig ergänzen, erweitern und auch hinterfragen. Die Ausstellung spannt einen Bogen von der Klassischen Moderne bis in die Gegenwart und widmet sich der Auseinandersetzung mit Malerei, Raum und Abstraktion. Unter anderem sind Werke folgende Künstler*innen ausgestellt: Georg Baselitz, Louise Bourgeois, Herbert Brandl, Alexander Calder, Sonia Delaunay, Olafur Eliasson, Isa Genzken, Katharina Grosse, Günter Fruhtrunk, Maria Lassnig, Henry Moore, Sigmar Polke und Gerhard Richter.

Lernziele:
• Vertiefung des Verständnisses für Architektur der Weimarer Zeit
• Erweiterung des kunsthistorischen Wissens durch die Auseinandersetzung mit Werken der Klassischen Moderne und zeitgenössischer Kunst

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Interessierte an Architektur und Kunstgeschichte
• Besucher*innen, die sich für die Kunst der Moderne und Gegenwart interessieren

Lernmethoden:
• Führung durch die Rudolf-Oetker-Halle mit fachkundiger Erklärung der architektonischen Besonderheiten
• Geführte Tour durch die Ausstellung "Miteinander gehen" mit vertiefenden Erläuterungen zu den ausgestellten Werken

Wichtige Hinweise:
• Die Kosten für Eintritte und Führungen betragen ca. 25,00 Euro und werden vor Ort eingesammelt.
• Anmeldeschluss ist der 25.10.2026.
• Der genaue Treffpunkt wird noch bekanntgegeben.
• Änderungen vorbehalten.

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Französisch A1.3

  • Datum: Di. 15.09.2026 - Di. 08.12.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung möglich

Exkursion: Monschau: Ein Streifzug durch die Zeit

  • Datum: Sa. 17.10.2026
  • Ort:
Anmeldung möglich

Exkursion: Wolfenbüttel in der Weihnachtszeit

  • Datum: Sa. 05.12.2026
  • Ort: