Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Exkursion: Wolfenbüttel in der Weihnachtszeit

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-60514
Beginn Sa., 05.12.2026, 08:00 - 20:00 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort
Entgelt 60,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 20 - 24
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Wolfenbüttel: Auf den Spuren der Geschichte und Kultur

Die kleine Residenzstadt Wolfenbüttel ist ein lebendiges Geschichtsbuch, das Sie auf eine faszinierende Zeitreise einlädt. Im Zentrum dieser Reise steht das prächtige Schloss Wolfenbüttel, das über viele Jahrhunderte hinweg als welfische Residenz und kulturelles Herz Norddeutschlands fungierte. Hier residierten die Herzöge zu Braunschweig und Lüneburg, und noch heute lassen die original erhaltenen barocken Staats- und Privatgemächer den Glanz und die Pracht des höfischen Lebens spürbar werden. Ein besonderes Highlight erwartet Sie seit Herbst 2024: Der berühmte „Holländische Service“ aus dem 18. Jahrhundert ergänzt die Sammlung und macht das Schloss Museum zu einem der bedeutendsten Orte europäischer Porzellankunst. Doch Wolfenbüttel hat mehr zu bieten als höfischen Luxus – im anschließenden Besuch des Bürger Museums entdecken Sie die Stadt aus einer ganz anderen Perspektive.

Lernziele:
• Einblick in die welfische Residenzgeschichte und die kulturelle Bedeutung Wolfenbüttels
• Kennenlernen der barocken Architektur und der höfischen Lebenswelt in den Schlossgemächern
• Erkundung der lokalen Stadt- und Bürgergeschichte der letzten 500 Jahre durch außergewöhnliche Exponate

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Kulturinteressierte und Geschichtsbegeisterte

Lernmethoden:
• Geführte Begehungen und gemeinsame Erkundungen
• Visuelle Analyse von Exponaten und Kunstwerken
• Storytelling und partizipative Vermittlung im Bürger Museum

Wichtige Hinweise:
• Die Kosten für die Eintritte und Führungen belaufen sich auf ca. 7,50 Euro und werden direkt vor Ort eingesammelt.
• Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss am 22.11.2026.
• Informationen zum genauen Treffpunkt werden Ihnen zeitnah bekanntgegeben.
• Programmänderungen bleiben vorbehalten.
Die Fahrt findet mit einem modernen Reisebus statt. Der Abfahrtsort wird noch bekanntgegeben.

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Anmeldung möglich

Sicher mit Smartphone und PC – IT-Sicherheit für den Alltag

  • Datum: Mi. 30.09.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
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Smartphone-Stammtisch für Senior*innen

  • Datum: Di. 04.08.2026
  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4
Anmeldung möglich

English for Seniors B1.1

  • Datum: Mo. 14.09.2026 - Mo. 14.12.2026
  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4
Anmeldung möglich

Französisch A1.3

  • Datum: Di. 15.09.2026 - Di. 08.12.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47