Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Floristik-Kurs: Windlicht und Rahmenbild mit Trockenblumen

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-74666D
Beginn Mi., 07.10.2026, 17:00 - 20:45 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1
Entgelt 67,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 10
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Trockenblumen gestalten: Naturverbundenheit in filigranen Kunstwerken
Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt der Trockenblumen und entdecken Sie, wie sich ihre zarte Schönheit in langlebige, liebevolle Kunstwerke verwandeln lässt. Dieser Kurs lädt Sie ein, Ihre Kreativität zu entfalten und die stille Eleganz der Natur in einzigartige Objekte zu übertragen. Erleben Sie die Leichtigkeit des Gestaltens und das befriedigende Gefühl, etwas Bleibendes mit den eigenen Händen zu schaffen. Im Mittelpunkt stehen zwei wundervolle Projekte: Zum einen gestalten Sie ein filigranes Bilderrahmen-Arrangement, das die natürliche Schönheit der Trockenblumen in einem sanften Spiel aus Form und Leichtigkeit zur Geltung bringt. Zum anderen fertigen Sie ein Windlicht, das durch seine feine, natürliche Gestaltung eine besondere Atmosphäre erzeugt. Die Trockenblumen schmiegen sich sanft um das Glas, gehalten von einem passenden Schleifenband. Wer möchte, kann mit einer Lichterkette oder einer Kerze einen sanften, leuchtenden Akzent setzen, der das Werk zum Strahlen bringt.
In den Kursgebühren sind die Materialkosten in Höhe von 30,00 Euro pro Person enthalten. Es fallen keine weiteren Kosten vor Ort an.
Es wird Ihnen eine facettenreiche Auswahl an farbenfrohen Trockenblumen (Briza, Anaphalis, Ammi majus, Setaria, Ruscus, Gomphrena, Phalaris, Lagurus, Limonium, Schleierkraut u. v. m.) sowie Beiwerk und alle benötigten Hilfsmittel wie Tillansien, Schleifenbänder, transparentes Papier und weiteres Zubehör zur Verfügung gestellt.
Lernziele:
- Vertrautheit mit verschiedenen Trockenblumen und deren Eigenschaften
- Techniken des filigranen Arrangierens und Gestaltens
- Umgang mit Klebepistole und Schere
- Kreative Kombination von Materialien und Farben
- Entwicklung eines persönlichen Stils in der Naturkunst
Die Veranstaltung richtet sich an:
- Anfänger*innen sowie Fortgeschrittene, die ihre Fähigkeiten vertiefen möchten
- Personen, die Freude am kreativen Gestalten mit natürlichen Materialien haben
- Alle, die die Schönheit der Trockenblumen in Kunstwerken einfangen möchten
Lernmethoden:
- Praktische Anleitung und Demonstration durch die Kursleiterin
- Individuelle Betreuung und Unterstützung bei der Umsetzung der Projekte
- Austausch und Inspiration in einer kreativen Gruppe
Bitte mitbringen:
- Eine kleine Klebepistole
- Eine Schere
- Eine Vase (Höhe 20–25 cm, Ø 12–15 cm)
- Einen Holzrahmen mit Glas, 30 × 30 cm
- Optional: Eine Lichterkette oder eine Kerze
Wichtige Hinweise:
- Die Materialkosten sind in den Kursgebühren enthalten.
- Es entstehen keine zusätzlichen Kosten vor Ort.

Kurs teilen:

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  • Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1