Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Linedance - Fortgeschrittene

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-65630D
Beginn Mi., 16.09.2026, 18:00 - 19:30 Uhr
Dauer 10 Termine
Kursort
Entgelt 120,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 6 - 19
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Linedance – Fortgeschrittene

Sie sind bereits mit den Grundlagen des Linedance vertraut und möchten Ihre Fähigkeiten weiter vertiefen? Dann ist dieser Kurs genau das Richtige für Sie! In motivierender Atmosphäre lernen Sie anspruchsvollere Choreografien und Techniken kennen, verbessern Ihre Präzision und erweitern Ihr tänzerisches Repertoire. Unter fachkundiger Anleitung entwickeln Sie Ihr Können weiter und erleben gemeinsam mit anderen die Freude am Tanz.

Bitte Gymnastikschuhe mitbringen.
Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme sollten keine körperlichen Einschränkungen vorliegen.

Lernziele:
• Komplexere Choreografien sicher beherrschen
• Fortgeschrittene Techniken verfeinern
• Präzision und Koordination verbessern
• Ausdruck und Sicherheit beim Tanzen stärken

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Erfahrene Linedancer*innen
• Personen mit Grundkenntnissen im Linedance
• Tanzbegeisterte, die ihre Fähigkeiten vertiefen möchten
• Menschen, die Freude am gemeinsamen Tanzen haben

Lernmethoden:
• Schritt-für-Schritt-Anleitung durch die Dozentin
• Wiederholung und Verfeinerung bekannter Tänze
• Praxisorientiertes Üben in der Gruppe
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
16.09.2026
Uhrzeit
18:00 - 19:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G127a
Datum
23.09.2026
Uhrzeit
18:00 - 19:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G127a
Datum
30.09.2026
Uhrzeit
18:00 - 19:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G127a
Datum
07.10.2026
Uhrzeit
18:00 - 19:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G127a
Datum
14.10.2026
Uhrzeit
18:00 - 19:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G127a
Datum
04.11.2026
Uhrzeit
18:00 - 19:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G127a
Datum
11.11.2026
Uhrzeit
18:00 - 19:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G127a
Datum
18.11.2026
Uhrzeit
18:00 - 19:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G127a
Datum
25.11.2026
Uhrzeit
18:00 - 19:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G127a
Datum
02.12.2026
Uhrzeit
18:00 - 19:30 Uhr
Ort
Hansastr. 2 - 4, VHS Löwenhof, Raum G127a

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Anmeldung möglich

English for Seniors B1.1

  • Datum: Mo. 14.09.2026 - Mo. 14.12.2026
  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4