Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Babyschlaf: Grundwissen für die ersten 6 Monate - online

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-81109D
Beginn Mo., 23.11.2026, 19:30 - 21:00 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort vhs.online
Entgelt 8,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 10
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Sanfte Nächte, glückliche Tage: Schlafbedürfnisse Ihres Babys verstehen

Wünschen Sie sich mehr Ruhe in Ihren Nächten und einen entspannteren Alltag mit Ihrem Kind? Viele Eltern erleben die erste Zeit mit ihrem Baby als emotional bereichernd, doch die schlaflosen Stunden können schnell an die eigenen Kräfte zehren. Oft liegt dies nicht an einem mangelnden Willen des Kindes, sondern an einem fehlenden Verständnis für die besonderen Schlafbedürfnisse von Babys. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Schlafzyklen funktionieren, welche Signale Ihr Kind sendet und wie Sie durch eine liebevolle Begleitung und kleine, effektive Veränderungen im Alltag eine gute Schlafroutine etablieren können. Gemeinsam schaffen wir eine Basis, auf der sowohl Sie als auch Ihr Baby mehr Ruhe, Erholung und wertvolle gemeinsame Momente finden.

Lernziele:
• Grundlegendes Verständnis des kindlichen Schlafverhaltens und der spezifischen Schlafzyklen von Babys
• Gestaltung einer sicheren und altersgerechten Schlafumgebung unter Berücksichtigung aktueller WHO-Empfehlungen
• Anwendung praktischer Tipps und Tricks für einen entspannteren Schlaf während des Tages und in der Nacht
• Strategien zur positiven Beeinflussung des Schlafverhaltens Ihres Kindes
• Entwicklung von Wegen zu mehr innerer Gelassenheit für eine harmonische Familienzeit
• Erarbeitung alltagstauglicher Strategien, um Ihr Baby sicher und liebevoll in den Schlaf zu begleiten

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Eltern, Elternteile sowie Bezugspersonen von Babys, die nach mehr Ruhe und Schlaf suchen
• Alle, die ihr Wissen über die Schlafbedürfnisse von Säuglingen vertiefen möchten
• Personen, die eine einfühlsame und ressourcenorientierte Unterstützung für ihren Familienalltag wünschen

Lernmethoden:
• Fachvortrag mit anschaulichen Erklärungen
• Praxisnahe Tipps und Strategien
• Austausch und gemeinsame Reflexion im geschützten Rahmen
• Beantwortung individueller Fragen durch die zertifizierte Expertin

Bitte mitbringen:
• Ein technisches Gerät (Laptop, Tablet oder Smartphone) für die Online-Teilnahme
• Eine stabile Internetverbindung
• Notizmaterial für Ihre persönlichen Erkenntnisse und Tipps

Wichtige Hinweise:
• Die Veranstaltung findet vollständig online statt.
• Den Zugangslink erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn des Seminars per E-Mail.
• Die Kursleitung übernimmt Yanica Rosier, Sozialarbeiterin, Sozialpädagogin und zertifizierte Babyschlafcoachin nach dem Inliebeschlafen-Ansatz.

Kurs teilen:

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Anmeldung möglich

Babyschlaf: Grundwissen für die ersten 6 Monate - online

  • Datum: Mi. 16.09.2026
  • Ort: vhs.online
Anmeldung möglich

Let´s Dance - Kurs für Anfänger*innen

  • Datum: Fr. 18.09.2026 - Fr. 04.12.2026
  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4
Anmeldung möglich

Portraitzeichnen u. Maltechniken nach Fotos

  • Datum: Do. 24.09.2026 - Do. 15.10.2026
  • Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1
fast ausgebucht

Nachhaltiger Insektenschutz: Wildbienenhotel aus Ton gestalten (Haus Wenge)

  • Datum: Do. 24.09.2026
  • Ort: Haus Wenge, Alekestraße 4