Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Jap. Kalligraphie ausprobieren- für Anfänger*innen

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-71448D
Beginn Mo., 28.09.2026, 18:00 - 19:30 Uhr
Dauer 3 Termine
Kursort Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1
Entgelt 45,20 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 8
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Japanische Kalligrafie: Ästhetik und Achtsamkeit mit Pinsel und Tusche

Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt der japanischen Kalligrafie und entdecken Sie die Kunst des bewussten Schreibens mit Pinsel und Tusche. Egal, ob Sie bereits erste Erfahrungen mit der japanischen Sprache haben oder ganz neu in dieses spannende Thema einsteigen möchten – dieser Kurs bietet Ihnen die perfekte Gelegenheit, sich mit der traditionellen Kunst der Schriftgestaltung vertraut zu machen. Durch die konzentrierte Arbeit mit Pinsel und Tusche entwickeln Sie nicht nur Ihre motorischen Fähigkeiten, sondern erlangen auch innere Ruhe und Achtsamkeit. Lernen Sie die Grundlagen der Pinselführung kennen, üben Sie einfache Schreibtechniken und gestalten Sie eigene kreative Werke. Der Kurs ist ideal für alle, die sich für die japanische Kultur interessieren und die Schönheit der Schriftzeichen entdecken möchten.

Lernziele:
Grundlagen der Pinselführung und Schreibtechniken mit Tusche
Einführung in die japanischen Schriftzeichen und ihre Bedeutung
Achtsamkeitsschulung durch die Vorbereitung der Tusche
Gestaltung eigener kalligraphischer Werke
Vertiefung der japanischen Sprache durch das Schreiben beliebter Wörter

Die Veranstaltung richtet sich an:
Personen, die sich für japanische Kalligrafie interessieren
Anfänger*innen und Fortgeschrittene im Japanisch lernen
Alle, die Ruhe und Achtsamkeit durch kreative Tätigkeiten erlangen möchten
Menschen, die ihre motorischen Fähigkeiten und Konzentration verbessern wollen

Lernmethoden:
- Praktische Übungen zur Pinselführung
- Schrittweise Einführung in die Schriftzeichen
- Kreative Gestaltung eigener Werke
- Achtsamkeitsübungen durch konzentriertes Schreiben

Bitte mitbringen:
Eine Schürze oder ähnliche Kleidung zum Schutz Ihrer Kleidung
Eine Tasche, um das im Kurs erhaltene Material nach Hause zu transportieren

Wichtige Hinweise:
Alle notwendigen Materialien werden von der Dozentin gestellt.
Die Materialkosten in Höhe von 8,00 Euro pro Person sind in der Anmeldegebühr enthalten. Diese decken die Kosten für Reispapier und alle Verbrauchsgegenstände.
Bitte achten Sie auf Ihre Kleidung, da Tusche und Farbe Flecken verursachen können.

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  • Datum: Mi. 24.06.2026 - Mi. 08.07.2026
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