Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

KI für Social Media nutzen

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-24255D
Beginn Fr., 20.11.2026, 09:30 - 16:30 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 50,40 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 9
Zielgruppe

Kursbeschreibung

KI-Power für Ihre Social-Media-Strategie: Effizienter Content von der Planung bis zum Bild
Tauchen Sie ein in die Welt der Künstlichen Intelligenz und erfahren Sie, wie Sie diese innovativen Technologien gezielt einsetzen können, um Ihren Social-Media-Auftritt auf das nächste Level zu heben. In diesem Kurs zeigen wir Ihnen, wie KI-Tools Ihren Arbeitsalltag spürbar erleichtern und Ihren kreativen Prozess beschleunigen können – von der ersten strategischen Idee über die strukturierte Redaktionsplanung bis hin zur Gestaltung beeindruckender, KI-generierter Bilder. Sie lernen nicht nur die technischen Möglichkeiten kennen, sondern reflektieren auch die Vor- und Nachteile der KI-Nutzung und erhalten einen Überblick über die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen. Ziel ist es, dass Sie Zeit sparen, die Qualität Ihrer Inhalte steigern und in der dynamischen digitalen Landschaft wettbewerbsfähig bleiben.
Lernziele:
• Effiziente Nutzung von KI-Tools zur strategischen Beitrags- und Redaktionsplanung
• Erstellung ansprechender und kreativer Social-Media-Posts durch KI-Unterstützung
• Generierung und Optimierung von KI-basierten Bildinhalten
• Kritische Analyse der Vor- und Nachteile beim Einsatz Künstlicher Intelligenz
• Grundlegendes Verständnis der rechtlichen Aspekte bei der Nutzung von KI-generierten Inhalten (keine Rechtsberatung)
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Social-Media-Managerinnen und Social-Media-Manager
• Content-Creatorinnen und Content-Creator
• Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Marketingverantwortliche
• Alle Personen, die ihre digitale Kommunikation professionalisieren und effizienter gestalten möchten
Lernmethoden:
• Theoretischer Input
• Praxisorientierte Anwendung der Tools
• Interaktive Beispiele und Case Studies
• Gemeinsame Erarbeitungsphasen und Austausch in der Gruppe
Bitte mitbringen:
• Ein eigenes Endgerät (Tablet oder Laptop) mit Ladegerät
• Aktuelle Login-Daten für die genutzten Social-Media-Kanäle

Wichtige Hinweise:
• Sollte die Mitnahme eines eigenen Endgeräts nicht möglich sein, bitten wir Sie, uns dies bitte vor Beginn des Kurses mitzuteilen, damit wir gemeinsam nach einer Lösung suchen können.
- Im Rahmen der Behandlung der rechtlichen Aspekte handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung.

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