Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Social Media für Business

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-24251D
Beginn Fr., 16.10.2026, 09:30 - 16:30 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 50,40 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 11
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Social Media Strategien: Sichtbarkeit und Wachstum für Ihr Business

Tauchen Sie ein in die dynamische Welt der sozialen Medien und entdecken Sie, wie Sie diese Plattformen gezielt einsetzen, um Ihr Business nachhaltig voranzubringen. Ob Sie Ihre Marke stärken, Ihre Reichweite erhöhen oder eine tiefere, authentische Verbindung zu Ihrer Zielgruppe aufbauen möchten – Social Media ist heute ein unverzichtbares Werkzeug für den beruflichen Erfolg. Neben der Unternehmenskommunikation widmen wir uns auch der Optimierung Ihres persönlichen Profils in beruflichen Netzwerken wie LinkedIn, um Ihre Karrierechancen und Ihre professionelle Außenwirkung spürbar zu verbessern. Gemeinsam erarbeiten wir Strategien, mit denen Sie ansprechenden Content gestalten, aktiv mit Kundinnen, Kunden sowie potenziellen Auftraggebern und Arbeitgeber*innen interagieren und wertvolles Feedback in Echtzeit nutzen können. Egal, ob Sie ein lokales Unternehmen führen, in einer internationalen Firma tätig sind oder als Einzelperson auftreten: Wir heben Ihre digitale Präsenz auf das nächste Level.

Lernziele:
• Erstellung von ansprechendem und zielgruppengerechtem Content
• Strategien zur Steigerung der Reichweite und Markenbekanntheit
• Professionelle Interaktion mit Kundinnen, Kunden und Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern
• Optimierung des persönlichen beruflichen Auftritts (z. B. auf LinkedIn)
• Methoden zur Kundenbindung sowie zur Gewinnung neuer Kontakte
• Analyse von Trends und Auswertung von Feedback und Bewertungen

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Nutzer*innen, die bereits über Grundkenntnisse in sozialen Netzwerken verfügen und Social Media primär für berufliche Zwecke einsetzen wollen
• Unternehmer*innen und Angestellte aus allen Branchen
• Personen, die ihre berufliche Sichtbarkeit erhöhen möchten

Lernmethoden:
- Theoretischer Input
• Praxisorientierte Anwendung am eigenen Gerät
• Analyse von Best-Practice-Beispielen
• Interaktive Übungen und Feedback-Runden

Bitte mitbringen:
• Ein eigenes Endgerät (Tablet oder Laptop) mit Ladegerät
• Aktuelle Login-Daten für die genutzten Social-Media-Kanäle

Wichtige Hinweise:
• WLAN und Stromanschlüsse werden vor Ort bereitgestellt.
- Für rein private Anwendungen empfehlen wir unseren Kurs „Social Media für Einsteiger*innen".

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Anmeldung möglich

Social Media für Einsteiger*innen

  • Datum: Sa. 26.09.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung möglich

KI für Social Media nutzen

  • Datum: Fr. 20.11.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung möglich

Smarter Arbeiten, nicht härter: Prozesse automatisieren mit n8n

  • Datum: Di. 22.09.2026 - Di. 10.11.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47