Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Social Media für Einsteiger*innen
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-24249D |
| Beginn | Sa., 26.09.2026, 09:30 - 16:30 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | VHS, Kampstraße 47 |
| Entgelt | 50,40 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 9 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Einstieg in die Sozialen Medien – Umgang mit Instagram, Facebook und Co.Die sozialen Netzwerke haben die Art und Weise, wie wir kommunizieren, grundlegend verändert und sind heute ein fester Bestandteil unseres digitalen Alltags. Sie bieten uns die wunderbare Möglichkeit, über alle Distanzen hinweg mit Familienmitgliedern, Freundinnen und Freunden sowie Bekannten in Kontakt zu bleiben und sich gegenseitig auf dem Laufenden zu halten. In diesem Kurs begleiten wir Sie Schritt für Schritt in die Welt von Instagram, Facebook und weiteren Plattformen. Sie erfahren nicht nur, wie diese Netzwerke technisch funktionieren, sondern finden auch heraus, welche Kanäle für Ihre persönlichen Bedürfnisse am sinnvollsten sind. Gemeinsam lernen wir, wie Sie ansprechende Profile erstellen, inspirierende Inhalte gestalten und souverän auf Trends reagieren, während wir den Fokus stets auf einen sicheren Umgang mit Ihren Daten legen.
Lernziele:
• Grundlegendes Verständnis der Funktionsweise verschiedener Social-Media-Plattformen
• Erstellung und individuelle Gestaltung eigener Nutzerprofile
• Entwicklung und Veröffentlichung von ansprechenden Inhalten
• Sicherer Umgang mit Interaktionen und aktuellen Trends
• Implementierung wichtiger Datenschutz- und Sicherheitseinstellungen
• Strategien zur Steigerung der eigenen Reichweite und Sichtbarkeit
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Personen, die soziale Medien primär für private Zwecke nutzen möchten
• Einsteigerinnen und Einsteiger, die einen strukturierten Überblick gewinnen wollen
• Alle, die ihre digitale Präsenz verbessern und sicherer im Umgang mit den Netzwerken werden möchten
Lernmethoden:
• Praxisorientierte Einführung und Live-Demonstrationen
• Gemeinsamer Austausch und Analyse von Beispielen
• Begleitende Unterstützung bei der direkten Umsetzung an den eigenen Endgeräten
Bitte mitbringen:
• Ein eigenes Endgerät (Smartphone, Tablet oder Laptop)
• Eine funktionierende E-Mail-Adresse, auf die Sie während des Kurses Zugriff haben
Wichtige Hinweise:
• Falls das Mitbringen eines eigenen Endgeräts nicht möglich sein sollte, geben Sie uns bitte vor Kursbeginn Bescheid.
- Für die gezielte berufliche Nutzung empfehlen wir unseren spezialisierten Kurs „Social Media für Business“
VHS, Kampstraße 47
Kampstraße 4744137 Dortmund

