Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Vortrag mit Exkursion: Sakrale Räume nach 1945 im Rahmen der manifesta16 ruhr

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-60530
Beginn Di., 22.09.2026, 18:00 - 20:00 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 12,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 20 - 20
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Tauchen Sie ein in eine Welt, in der Beton, Licht und kühne Visionen aufeinandertreffen. Nach 1945 wandelte sich das Ruhrgebiet zu einem faszinierenden Experimentierfeld der modernen Sakralarchitektur. Warum wirken manche Gotteshäuser wie Zelte, Burgen oder gar futuristische Raumschiffe? Und welche Verbindung besteht zwischen sogenannten „Pantoffelkirchen“ und der Geschichte der Bergleute? In diesem ebenso informativen wie überraschenden Vortrag begeben wir uns auf einen Streifzug durch die Zeit des Wiederaufbaus und die Architekturgeschichte der Region. Dabei widmen wir uns einer der drängendsten Fragen unserer Zeit: Was geschieht mit Kirchenräumen, wenn die traditionellen Gottesdienste ausbleiben? Impulse dazu liefert die Manifesta – die Europäische Nomadische Biennale – die unter dem diesjährigen Motto „This is not a church (Das ist keine Kirche)“ neue Perspektiven im Ruhrgebiet erschließt.

Im Anschluss an den theoretischen Teil folgt eine Exkursion unter dem Titel „Nebenan: Quartiersgeschichten – Auf dem Weg zur Ehrenamtskirche“. Gemeinsam mit Dr. Bettina Heine-Hippler, Kirchenvorständin der katholischen Kirchengemeinde St. Martin und Denkmalpflegerin beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), erfahren Sie mehr über den Prozess der Bewerbung bei der Manifesta 16+. Im Zentrum steht die Ausstellung „Ein Nachkriegsquartier und seine Kirche“, welche die 120-jährige Stadt- und Baugeschichte der Dortmunder Gartenstadt visualisiert. Diese Initiative ist Teil einer Projektreihe lokaler Impulse, die in einem offenen Auswahlverfahren bestimmt wurden. Erleben Sie hautnah, wie leerstehende Kirchengebäude im gesamten Ruhrgebiet in lebendige Orte der Begegnung, des Austauschs und der kollektiven Praxis verwandelt werden.

Lernziele:
• Einblick in die Besonderheiten der modernen Sakralarchitektur im Ruhrgebiet nach 1945
• Auseinandersetzung mit der Umnutzung leerstehender Kirchenräume

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Interessierte an Architektur, Denkmalpflege und Stadtgeschichte
• Personen, die sich für innovative Konzepte zur Nutzung öffentlicher Räume begeistern

Lernmethoden:
• Fachvortrag mit visueller Begleitung
• Exkursion vor Ort (Besichtigung und Begehung)
• Expertengeleiteter Austausch und Diskussion

Bitte mitbringen:
• Wetterfeste Kleidung und festes Schuhwerk für die Exkursion

Wichtige Hinweise:
• Die Veranstaltung kombiniert einen theoretischen Teil mit einem anschließenden Außentermin.
Die Fahrt findet mit öffentlichen Verkehrsmitteln statt. Tickets sind eigenverantwortlich zu erwerben. Die Kosten dafür sind nicht im Entgelt in Höhe von 12,00 Euro enthalten.
Änderungen vorbehalten!
Anmeldeschluss: 8.9.2026

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