Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails
Veranstaltung "2. Yoga- und Entspannungstag: Entspannung" (Nr. 84001D) wurde aus dem Warenkorb entfernt.

Bildungsurlaub: Koreanisch mit geringen Vorkenntnissen (A1.2)

Anmeldung möglich

Kursnummer 27-42520D
Beginn Mo., 12.07.2027, 10:00 - 15:30 Uhr
Dauer 5 Termine
Kursort
Entgelt 225,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 4 - 10
Zielgruppe

Kursbeschreibung

In einer globalisierten Arbeitswelt sind fundierte Sprachkenntnisse ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Koreanisch, die Sprache eines dynamischen und wirtschaftlich starken Landes, öffnet Ihnen Türen zu neuen beruflichen Chancen und bereichert Ihr kulturelles Verständnis. Dieser Folgekurs baut auf dem Anfängerinnenkurs auf und richtet sich an Teilnehmende mit geringen Vorkenntnissen, die ihre sprachliche Basis festigen möchten. Im Fokus stehen die Erweiterung des Grundwortschatzes, die Vertiefung der Grammatik sowie die Anwendung in einfachen Alltagssituationen. Tauchen Sie weiter ein in die faszinierende Welt Koreas, verbessern Sie Ihre Ausdrucksfähigkeit und erfahren Sie spannende Details über die Landeskunde und Kultur. Voraussetzung für die Teilnahme sind Kenntnisse des koreanischen Schriftsystems.

Inhalte:
• Grammatik und Basiswortschatz für Alltag und Beruf (z. B. Ortsbestimmung, Raumorientierung sowie die Verwendung von Subjekt-, Existenz- und Ortsangabe-Partikeln bzw. Präpositionen)
• Austausch von Kontaktdaten, Telefonnummern und Raumnummern
• Beschreibung von Tagesabläufen und Uhrzeiten sowie die Vereinbarung von Terminen (Verbkonjugation im informell-höflichen Präsens)
• Handlungen an spezifischen Orten, Aktivitätsverben sowie die korrekte Anwendung von Akkusativ- und Handlungsort-Partikeln
• Höfliches Bestellen von Speisen und Getränken in Restaurants oder Cafés inklusive der passenden Zähleinheitswörter
• Ausdruck vergangener Ereignisse und Bildung der Vergangenheitsform
• Praktische Sprachübungen zur Förderung der Lese-, Hör- und Sprechkompetenz
• Kulturelle Einblicke: Interkultureller Knigge, Umgangsformen, koreanische Esskultur sowie traditionelle Musik
• Praktische Reiseinformationen für einen Aufenthalt in Südkorea

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Personen mit geringen Vorkenntnissen im Koreanischen, die im Zuge der Internationalisierung ihres Berufslebens neue Aufgaben übernehmen und daher Grundkenntnisse benötigen
• Teilnehmende, für die der Erwerb von Sprachkenntnissen eine wichtige Schlüssel- oder Aufstiegsqualifikation darstellt
• Personen, die beruflich häufig nach Südkorea reisen und Sicherheit in der Schrift sowie im kulturellen Umgang gewinnen möchten
• Menschen, die in Deutschland häufig Kontakt mit Personen aus dem koreanischen Kulturraum pflegen
• Interessierte, die sich auf den TOPIK (Test of Proficiency in Korean) vorbereiten, um Sprachkenntnisse für ein Studium oder Praktikum nachzuweisen

Lernmethoden:
• Gezieltes Aussprachetraining sowie Grammatikerklärungen mit Praxisbeispielen
• Praktische Übungen zur Erarbeitung und Festigung von Grammatik und Wortschatz
• Interaktive Gesprächsübungen und Rollenspiele zur Anwendung des Gelernten
• Integriertes Training der Kompetenzen Lesen, Hören und Sprechen
• Methodischer Wechsel zwischen Gruppen-, Partner- und Einzelarbeit
• Exkursion (Gemeinsamer Besuch in einem koreanischen Restaurant mit eigenständiger Bestellung und Bezahlung)

Bitte mitbringen:
• Lehrbuch: Sogang Korean 1A (3rd Edition) Workbook, Verlag: Korean Book Services, ISBN: 979-1167481542 (erforderlich) sowie Lehrbuch Sogang Korean 1A (3rd Edition) Student's Book, Verlag: Korean Book Services, ISBN-13: 979-1167481535 (optional/freiwillig) (Das Buch ist eigenständig zu erwerben.)

Wichtige Hinweise:
• Der Kurs entspricht den Erfordernissen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG). Für die Teilnahme an dem Kurs kann Bildungsurlaub beantragt werden. Die entsprechenden Anmelde- und Bestätigungsunterlagen werden Ihnen automatisch zugeschickt, nachdem Sie sich angemeldet haben. Diese Veranstaltung kann auch von Teilnehmenden besucht werden, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen.
• In der Kurszeit sind täglich 60 Minuten Pause vorgesehen. Während des Bildungsurlaubs steht Mineralwasser für Sie zur Verfügung.

Ablaufplan Bildungsurlaub
Bildungsurlaub: Koreanisch mit geringen Vorkenntnissen (A1.2)

1. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
• Wiederholung der Inhalte aus Kurs 1
• Sino-koreanische Zahlen
• Fragen nach Datum und Telefonnummer
• Schreibübungen und Hörverständnistraining
• Landeskunde: Geschenke zu bestimmten Anlässen

2. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
• Grammatik-Fokus: Informell-höfliche Form
• Uhrzeiten und Zeitangaben
• Satzbildung und Partnerübungen
• Landeskunde: Das traditionelle koreanische Haus (Hanok)

3. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
• Vertiefung von Alltagsthemen (z. B. Einkaufen)
• Dialogtraining: Mit einem Freund über den Tagesablauf sprechen & Terminvereinbarungen
• Einführung in die Kalligraphie

4. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
• Grundverben in der informell-höflichen Form
• Über Wochenendpläne sprechen (Partnerübungen)
• Aktivitäten: Restaurantbesuch
• Landeskunde: Über koreanische Esskultur & Tisch-Knigge
• Aktivitäten (Exkursion): Gemeinsamer Besuch in einem koreanischen Restaurant
• Eigenständige Bestellung von Speisen und Getränken auf Koreanisch
• Landeskunde: Über traditionelle koreanische Musik & Einführung in die Vergangenheitsform

5. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
• Grammatik: Sprechen über die Vergangenheit
• Gesamtwiederholung und Zusammenfassung der Kursinhalte
• Freies Sprechen zur Anwendung des Gelernten
• Landeskunde: Reiseinformationen für Südkorea (Öffentlicher Nahverkehr in Korea & Praktische Tipps für Reisen und Aufenthalte in Seoul)

Musterstundenplan, Änderungen im Ablaufplan vorbehalten!
Zu diesem Kurs sind keine Orte verfügbar.
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
12.07.2027
Uhrzeit
10:00 - 15:30 Uhr
Ort
VHS Kampstraße, 1.13
Datum
13.07.2027
Uhrzeit
10:00 - 15:30 Uhr
Ort
VHS Kampstraße, 1.13
Datum
14.07.2027
Uhrzeit
10:00 - 15:30 Uhr
Ort
VHS Kampstraße, 1.13
Datum
15.07.2027
Uhrzeit
10:00 - 15:30 Uhr
Ort
VHS Kampstraße, 1.13
Datum
16.07.2027
Uhrzeit
10:00 - 15:30 Uhr
Ort
VHS Kampstraße, 1.13

Dr. Jae-Jong Lee


Dozentenportrait
Ich habe in Korea „German Education“ studiert und das Lehramtsstudium abgeschlossen. In Deutschland habe ich in „Neue deutsche Literaturwissenschaft“ promoviert und als Dozentin im Landesspracheninstitut gearbeitet. Ich bin als Dozentin für Koreanisch an Volkshochschulen tätig und habe langjährige Erfahrung in koreanischen Schulen. An einer Hochschule gebe ich Koreanisch-Workshops. Die koreanische Sprache seit über 25 Jahre zu unterrichten, bereitet mir sehr viel Freude.

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Anmeldung möglich

Bildungsurlaub: Koreanisch ohne Vorkenntnisse (A1.1)

  • Datum: Mo. 11.01.2027 - Fr. 15.01.2027
  • Ort: VHS, Kampstraße 47