Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Bildungsurlaub: Koreanisch ohne Vorkenntnisse (A1.1)

Anmeldung möglich

Kursnummer 27-42510D
Beginn Mo., 11.01.2027, 10:00 - 15:30 Uhr
Dauer 5 Termine
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 225,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 12
Zielgruppe
Downloads Flyer Download "Koreanisch ohne Vorkenntnisse (A1.1)"

Kursbeschreibung

In einer globalisierten Arbeitswelt sind Sprachkenntnisse ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Koreanisch, die Sprache eines dynamischen und wirtschaftlich starken Landes, öffnet Ihnen Türen zu neuen beruflichen Chancen und bereichert Ihr kulturelles Verständnis. Unser Bildungsurlaub richtet sich an alle, die sich intensiv mit der koreanischen Sprache und Kultur auseinandersetzen möchten. Ob Sie im Berufsleben auf koreanische Kolleg*innen treffen, geschäftlich nach Südkorea reisen oder sich auf ein Studium mit koreanischem Bezug vorbereiten – dieser Kurs vermittelt Ihnen die wichtigsten Grundlagen. Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt Koreas und erweitern Sie Ihre interkulturellen Kompetenzen.

Inhalte:
- Einführung in die koreanische Schrift (Hangeul)
- Training der Aussprache
- Erste Grundlagen der Grammatik und Basiswortschatz für Alltag und Beruf
- Einfache (berufs-)alltagsnahe Dialoge: Begrüßungen und Vorstellung der eigenen Person (Beruf und Herkunft), Fragen nach Gegenständen und die koreanischen Zahlensysteme inklusive Datums- und Preisangaben
- Kulturelle Einblicke und Landeskunde

Die Veranstaltung richtet sich an Personen ohne Vorkenntnisse im Koreanischen,
- die durch die Internationalisierung des Berufslebens neue Aufgaben am Arbeitsplatz übernehmen und dafür Grundkenntnisse der koreanischen Sprache benötigen
- für die der Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen eine weitere Schlüssel- bzw. Aufstiegsqualifikation darstellt
- die häufig beruflich nach Südkorea reisen und Grundkenntnisse der Schrift und der Kultur benötigen
- die in Deutschland häufig mit Menschen aus dem koreanischen Kulturraum zu tun haben und für den Umgang Grundkenntnisse der koreanischen Sprache benötigen
- die sich auf den TOPIK (Test of Proficiency in Korean) als Nachweis koreanischer Sprachkenntnisse für das Studium oder für ein Praktikum vorbereiten wollen

Lernmethoden:
- Aussprachetraining
- Grammatikerklärungen und -beispiele
- Praktische Übungen zur Erarbeitung und Festigung von Grammatik und Wortschatz
- Interaktive Gesprächsübungen
- Hör- und Leseverstehen mit authentischen Dialogen und Medien
- Gruppen-, Partner- und Einzelarbeit zur Vertiefung des Gelernten
- Kulturelle Einblicke und Landeskunde

Bitte mitbringen:
- Lehrbuch: Sogang Korean 1A (3rd Edition) Workbook, Verlag: Korean Book Services, ISBN: 979-1167481542 (erforderlich) und Sogang Korean 1A (3rd Edition) Student's Book, ISBN-13: 979-1167481535 (freiwillig). Das Lehrbuch muss von den Teilnehmenden erworben werden und zur dritten Kursstunde mitgebracht werden.

Wichtige Hinweise:
- Der Lehrgang entspricht den Erfordernissen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG). Für die Teilnahme an der Veranstaltung kann Bildungsurlaub beantragt werden. Die entsprechenden Anmelde- und Bestätigungsunterlagen werden Ihnen automatisch zugeschickt, nachdem Sie sich angemeldet haben. Die Veranstaltung kann auch von Teilnehmenden besucht werden, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen.

Ablaufplan Bildungsurlaub
Bildungsurlaub: Koreanisch ohne Vorkenntnisse (A1.1)

1. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
- Einführung in die koreanische Schrift (Hangeul) (Teil 1)
- Übungen zur Aussprache
- Übung zu Begrüßungen
- Landeskunde: Anrede, Esskultur

2. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
- Einführung in die koreanische Schrift (Hangeul) (Teil 2)
- Ausspracheregeln
- Knigge in Korea
- Kreative Praxis: Koreanische Lieder und Einführung in die Kalligraphie

3. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
- Vorstellung der eigenen Person, Beruf und Herkunft
- Alltagskommunikation: Nach Gegenständen fragen und antworten
- Landeskunde über Korea

4. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
- Einführung in die sinokoreanischen Zahlen und Sprechtraining für korrekte Datumsangaben
- Praxisbezug: Telefonnummern austauschen, Termine vereinbaren und Kalenderdaten nennen.
- Dialogübungen zu den Zahlen und Alltagsaktivitäten
- Landeskunde: Einblicke in die traditionelle Kleidung (Hanbok) und die Bedeutung der 12 Tierzeichen.

5. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
- Einführung in die rein-koreanischen Zahlen und praktische Anwendung mit Zähleinheitswörtern
- Praxis-Training: Gemeinsamer Besuch in einem koreanischen Restaurant mit Training des Knigges beim Essen/Trinken und selbstständigen Bezahlen.
- Wichtige Korea-Reiseinformationen, Freie Gesprächsrunde und Kursabschluss

Musterablaufplan, Änderungen vorbehalten!
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
11.01.2027
Uhrzeit
10:00 - 15:30 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.15
Datum
12.01.2027
Uhrzeit
10:00 - 15:30 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.15
Datum
13.01.2027
Uhrzeit
10:00 - 15:30 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.15
Datum
14.01.2027
Uhrzeit
10:00 - 15:30 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.15
Datum
15.01.2027
Uhrzeit
10:00 - 15:30 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.15

Dr. Jae-Jong Lee


Dozentenportrait
Ich habe in Korea „German Education“ studiert und das Lehramtsstudium abgeschlossen. In Deutschland habe ich in „Neue deutsche Literaturwissenschaft“ promoviert und als Dozentin im Landesspracheninstitut gearbeitet. Ich bin als Dozentin für Koreanisch an Volkshochschulen tätig und habe langjährige Erfahrung in koreanischen Schulen. An einer Hochschule gebe ich Koreanisch-Workshops. Die koreanische Sprache seit über 25 Jahre zu unterrichten, bereitet mir sehr viel Freude.

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