Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Koreanisch A1.2 - Online

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-42527D
Beginn Mi., 16.09.2026, 17:00 - 18:30 Uhr
Dauer 11 Termine
Kursort vhs.online
Entgelt 136,40 € MwSt. befreit
Teilnehmende 4 - 12
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Dieser Online-Kurs baut nahtlos auf den ersten Grundlagen des Niveaus A1.1 auf und vertieft Ihre Grundkenntnisse der koreanischen Sprache. Im Fokus stehen praktische Alltagssituationen, wie das Beschreiben von Aufenthaltsorten, das Sprechen über den Tagesablauf und die Planung von Treffen. Sie lernen, sich in einfachen Alltagssituationen sicher auszudrücken, Ihren Tagesablauf zu beschreiben und über Freizeitaktivitäten zu sprechen. Gleichzeitig erweitern Sie Ihren Wortschatz und vertiefen Ihre Grammatikkenntnisse, um grundlegende Satzstrukturen und Partikeln korrekt anzuwenden. Der Kurs fördert zudem Ihr Hörverstehen, Lesevermögen und einfache schriftliche Kommunikation. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Vertiefung der koreanischen Schrift (Hangeul) sowie auf interkulturellen Einblicken in den koreanischen Alltag.

Lernziele:
- Sicherer Umgang mit einfachen Alltagssituationen:
> Einfache Aussagen darüber treffen, wo sich Personen oder Gegenstände im Alltag befinden.
> Ihren eigenen Tagesablauf beschreiben und Uhrzeiten auf Koreanisch korrekt benennen.
> Über Freizeitaktivitäten sprechen, einfache Verabredungen treffen und ausdrücken.
- Ausbau des Wortschatzes und Grammatikkenntnisse:
> Grundlegende Satzstrukturen und Partikeln im Kontext von Alltagsdialogen sicher anwenden.
- Verbesserung von Hörverstehen, Lesen und einfacher schriftlicher Kommunikation.
- Vertiefung der Kenntnisse im Lesen und Schreiben der Buchstaben des koreanischen Alphabets.
- Erweiterung der Kenntnisse über Kultur und Alltagsleben.

Die Veranstaltung richtet sich an:
- Lernende, die das Niveau A1.1 abgeschlossen haben oder über vergleichbare Vorkenntnisse verfügen (das Lesen und Schreiben des Hangeul-Alphabets wird vorausgesetzt).
- Wiedereinsteigerinnen mit geringen Vorkenntnissen, die das Lehrwerk Sogang Korean 1A gezielt ab Lektion 1 systematisch durcharbeiten möchten.
- Motivierte Teilnehmende, die zeitlich flexibel und ortsunabhängig in einer interaktiven Online-Umgebung lernen möchten.

Lernmethoden:
- Interaktives Online-Sprechtraining: Gezielter Einsatz von Breakout-Rooms für partner- und gruppenbasierte Dialogübungen.
- Digitales Kompetenztraining: Ganzheitliche Förderung von Hör- und Leseverstehen durch den Einsatz digitaler Medien (Audio-Beispiele, interaktiver Whiteboards etc.).
- Kontextuelle Grammatik- und Wortschatzarbeit.
- Interkulturelles Lernen: Vermittlung von Einblicken in den koreanischen Alltag, um die interkulturelle Sensibilität zu stärken.

Bitte mitbringen:
- Lehrbuch: Sogang Korean 1A (3rd Edition) Workbook, Verlag: Korean Book Services, ISBN: 979-1167481542, ab Lektion 1. Das Lehrbuch ist nicht im Kurspreis enthalten und sollte von den Teilnehmenden besorgt werden.
- Benötigt wird ein PC/Laptop oder Tablet, das über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt.

Wichtige Hinweise:
- Der Kurs wird über die Lernplattform vhs.cloud angeboten.
- Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefrist zwei Werktage vor Kursbeginn endet. Sollte eine Anmeldung nach Kursbeginn gewünscht sein, senden Sie bitte eine E-Mail an dwuensch@stadtdo.de.

vhs.online

Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
16.09.2026
Uhrzeit
17:00 - 18:30 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
23.09.2026
Uhrzeit
17:00 - 18:30 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
30.09.2026
Uhrzeit
17:00 - 18:30 Uhr
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Datum
07.10.2026
Uhrzeit
17:00 - 18:30 Uhr
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Datum
14.10.2026
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17:00 - 18:30 Uhr
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Datum
04.11.2026
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17:00 - 18:30 Uhr
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Datum
11.11.2026
Uhrzeit
17:00 - 18:30 Uhr
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Datum
18.11.2026
Uhrzeit
17:00 - 18:30 Uhr
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vhs.online
Datum
25.11.2026
Uhrzeit
17:00 - 18:30 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
02.12.2026
Uhrzeit
17:00 - 18:30 Uhr
Ort
vhs.online
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Dr. Jae-Jong Lee


Dozentenportrait
Ich habe in Korea „German Education“ studiert und das Lehramtsstudium abgeschlossen. In Deutschland habe ich in „Neue deutsche Literaturwissenschaft“ promoviert und als Dozentin im Landesspracheninstitut gearbeitet. Ich bin als Dozentin für Koreanisch an Volkshochschulen tätig und habe langjährige Erfahrung in koreanischen Schulen. An einer Hochschule gebe ich Koreanisch-Workshops. Die koreanische Sprache seit über 25 Jahre zu unterrichten, bereitet mir sehr viel Freude.

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