Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Koreanisch A2.2 – Hybrid
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-42558D |
| Beginn | Di., 15.09.2026, 17:45 - 19:15 Uhr |
| Dauer | 11 Termine |
| Kursort | VHS, Kampstraße 47 |
| Entgelt | 136,40 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 4 - 12 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Sie haben bereits solide Grundkenntnisse in Koreanisch (Niveau A2.1) und möchten Ihre sprachlichen Fähigkeiten gezielt ausbauen? In diesem Kurs vertiefen Sie Ihre Kenntnisse und lernen, über vergangene Ereignisse, persönliche Fähigkeiten und Alltagsthemen zu sprechen. Wir beginnen mit einer intensiven Wiederholung der Lektion 3, um wichtige Grundlagen zu festigen. Anschließend erweitern Sie Ihr Vokabular und Ihre Grammatikkenntnisse, um über vergangene Ereignisse und zeitliche Abläufe zu berichten sowie über eigene Fähigkeiten, Hobbys und Pläne zu sprechen. zu können. Der Kurs bietet Ihnen spannende Einblicke in den koreanischen Alltag und fördert die praktische Anwendung der Sprache.Lernziele:
- Über vergangene Erlebnisse, Reisen und den Zeitpunkt wichtiger Ereignisse präzise berichten.
- Eigene Fähigkeiten, Talente und Hobbys (z. B. Sportarten) benennen und darüber sprechen.
- Einfache Dialoge in alltäglichen Situationen auf Koreanisch sicher führen.
- Die Grammatikstrukturen im Kontext korrekt anwenden.
- Ein tieferes Verständnis für die koreanische Alltagskultur und Verhaltensweisen entwickeln.
Die Veranstaltung richtet sich an:
- Lernende, die das Niveau A2.1 abgeschlossen haben oder über vergleichbare Vorkenntnisse verfügen.
- Motivierte Lernende, die die Flexibilität eines Hybrid-Kurses schätzen (Teilnahme wahlweise vor Ort in der VHS oder bequem von zu Hause aus).
Lernmethoden:
- Interaktives Kommunikationstraining: Partner- und Gruppenarbeit (sowohl vor Ort im Kursraum als auch über virtuelle Gruppenräume/Breakout-Rooms für Online-Teilnehmende), um die Sprechpraxis optimal zu fördern.
- Medieneinsatz im hybriden Raum: Systematische Förderung von Hör- und Leseverstehen durch die Kombination von klassischen Unterrichtsmedien und digitalen Tools (z. B. Audios, Online-Whiteboards etc.).
- Kontextuelle Grammatikvermittlung: Praxisnahe Erarbeitung und Festigung der neuen Strukturen anhand von Dialogen.
- Interkultureller Austausch: Gemeinsame Reflexion über die koreanische Kultur, Freizeitgestaltung und gesellschaftliche Besonderheiten.
Bitte mitbringen:
- Lehrbuch: Sogang Korean 1B (3rd Edition) Workbook, Verlag: Korean Book Services, ISBN: 979-1167481634, ab Lektion 4. Das Lehrbuch ist nicht im Kurspreis enthalten und sollte von den Teilnehmenden besorgt werden.
- Benötigt wird ein PC/Laptop oder Tablet, das über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt.
Wichtige Hinweise:
- In diesem Kurs können Sie sich entscheiden, ob Sie in Präsenzform in der VHS teilnehmen oder ob Sie sich online dazu schalten. Einzelne Kurstermine finden ausschließlich online statt.
- Für Online-Teilnehmende: Der Kurs wird über die Lernplattform vhs.cloud angeboten.
- Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefrist zwei Werktage vor Kursbeginn endet. Sollte eine Anmeldung nach Kursbeginn gewünscht sein, senden Sie bitte eine E-Mail an dwuensch@stadtdo.de.
VHS, Kampstraße 47
Kampstraße 4744137 Dortmund
Dr. Jae-Jong Lee


