Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Koreanisch für Anfänger*innen: Erste Schritte in Sprache und Kultur - Hybrid

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-42517D
Beginn Sa., 26.09.2026, 09:45 - 12:15 Uhr
Dauer 7 Termine
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 130,20 € MwSt. befreit
Teilnehmende 4 - 12
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt der koreanischen Sprache und entdecken Sie eine der dynamischsten Kulturen unserer Zeit. Unser Kurs bietet Ihnen als absolute Anfängerinnen und Anfänger ohne Vorkenntnisse die ideale Gelegenheit, die ersten Grundlagen der koreanischen Sprache zu erlernen und gleichzeitig einen Einblick in die reiche Kultur Koreas zu gewinnen. Von der koreanischen Schrift Hangeul über die Aussprache bis hin zu praktischen Alltagssituationen wie Begrüßungen, Vorstellungen und Bestellungen im Restaurant – Sie werden schnell erste Fortschritte machen. Darüber hinaus erfahren Sie Interessantes über K-Pop, koreanische Esskultur und vieles mehr.

Lernziele:
- Das koreanische Alphabet (Hangeul) erlernen
- Die Aussprache trainieren
- Sich begrüßen und vorstellen können
- Zahlen und Grundwortschatz erwerben
- Erste Einblicke in die koreanische Kultur gewinnen

Die Veranstaltung richtet sich an:
- Absolute Anfängerinnen ohne Vorkenntnisse
- Personen, die dieGrundkenntnisse der koreanischen Sprache erlernen und anwenden möchten
- Interessierte, die einen ersten Einblick in Sprache und Kultur Koreas gewinnen möchten

Lernmethoden:
- Aussprachetraining
- Grammatikerklärungen und -beispiele
- Praktische Übungen zur Festigung der Grammatik und des Wortschatzes
- Interaktive Gesprächsübungen für einfache Alltagssituationen
- Hör- und Leseverstehen mit authentischen Dialogen und Medien
- Gruppen-, Partner- und Einzelarbeit zur Vertiefung des Gelernten
- Lese- und Schreibübungen, Schriftzeichen-Training
- Kulturelle Einblicke und Landeskunde

Bitte mitbringen:
- Das Lehrbuch wird zu Beginn des Kurses von der Dozentin bekannt gegeben. Das Lehrbuch ist nicht im Kurspreis enthalten und sollte von den Teilnehmenden besorgt werden.
- Benötigt wird ein PC/Laptop oder Tablet, das über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt.

Wichtige Hinweise:
- In diesem Kurs können Sie sich entscheiden, ob Sie in Präsenzform in der VHS teilnehmen oder ob Sie sich online dazu schalten. Einzelne Kurstermine finden ausschließlich online statt.
- Für Online-Teilnehmende: Der Kurs wird über die Lernplattform vhs.cloud angeboten.
- Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefrist zwei Werktage vor Kursbeginn endet. Sollte eine Anmeldung nach Kursbeginn gewünscht sein, senden Sie bitte eine E-Mail an dwuensch@stadtdo.de.

vhs.online

Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
26.09.2026
Uhrzeit
09:45 - 12:15 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
10.10.2026
Uhrzeit
09:45 - 12:15 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
07.11.2026
Uhrzeit
09:45 - 12:15 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
14.11.2026
Uhrzeit
09:45 - 12:15 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
21.11.2026
Uhrzeit
09:45 - 12:15 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
28.11.2026
Uhrzeit
09:45 - 12:15 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
05.12.2026
Uhrzeit
09:45 - 12:15 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16

Dr. Jae-Jong Lee


Dozentenportrait
Ich habe in Korea „German Education“ studiert und das Lehramtsstudium abgeschlossen. In Deutschland habe ich in „Neue deutsche Literaturwissenschaft“ promoviert und als Dozentin im Landesspracheninstitut gearbeitet. Ich bin als Dozentin für Koreanisch an Volkshochschulen tätig und habe langjährige Erfahrung in koreanischen Schulen. An einer Hochschule gebe ich Koreanisch-Workshops. Die koreanische Sprache seit über 25 Jahre zu unterrichten, bereitet mir sehr viel Freude.

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