Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Koreanisch B2 - Hybrid

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-42580D
Beginn Sa., 26.09.2026, 13:00 - 15:30 Uhr
Dauer 7 Termine
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 130,20 € MwSt. befreit
Teilnehmende 4 - 12
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt der koreanischen Sprache und Kultur! Dieser Hybridkurs richtet sich an fortgeschrittene Lernende, die ihre Sprachkompetenz systematisch erweitern und vertiefen möchten. Neben der Festigung zentraler Grammatikstrukturen aus dem Lehrwerk "Sogang Korean 3A" bietet der Kurs ein besonderes Highlight: ein intensives Lese- und Sprechtraining mit "Sogang Korean 5A - Lesen und Sprechen". Im Mittelpunkt steht die Auseinandersetzung mit der koreanischen Identität, wobei wir gemeinsam diskutieren, wie sich traditionelle Bräuche in der modernen, schnelllebigen Gesellschaft verändert haben. Um Ihre Ausdrucksweise zu veredeln, tauchen wir in die Welt der Sprichwörter und Vier-Zeichen-Idiome (Sajaseong-eo) ein. Diese vermitteln nicht nur Lebensweisheiten und Werte der Koreanerinnen und Koreaner, sondern befähigen Sie auch, sich metaphorisch und präzise auszudrücken. Zudem üben wir kontinuierlich das TOPIK-Sprechen sowie das Hörverstehen anhand von authentischen Medien, um Ihre Ausdrucksfähigkeit und Spontaneität im Gespräch weiter zu frödern.

Lernziele:
- Vertiefung der Grammatik und Erweiterung des Wortschatzes:
> Anwendung der verkürzten Formen der indirekten Rede (Wiederholung aus Lektion 2)
> Beschreibung von Tendenzen (-은/는 편이다), Ausdruck von Einschränkungen (-긴 하다), Begründung von Absichten (-을 테니까) und Formulierung von Gleichzeitigkeit (-으면서)
- Führung komplexer Diskussionen über die Struktur und den Wandel der koreanischen Identität
- Kennenlernen und Anwendung von Sajaseong-eo (사자성어) und traditionellen Sprichwörtern
- Entwicklung von Strategien für das Sprechtraining
- Erfassen von schneller Umgangssprache und emotionalen Nuancen in authentischen Medien
- Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenz

Die Veranstaltung richtet sich an:
- Fortgeschrittene Lernende, die das Niveau B1 erfolgreich abgeschlossen haben bzw. über vergleichbare fortgeschrittene Sprachkenntnisse verfügen
- Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger auf B1-Niveau, die die Anwendung komplexerer grammatikalischer Strukturen festigen und gleichzeitig ihren Ausdruck auf ein höheres Niveau bringen möchten
- Personen, die an tiefergehenden gesellschaftlichen, kulturellen und landeskundlichen Diskussionen über Korea (auf Koreanisch) interessiert sind
- Motivierte Lernende, die die Flexibilität eines Hybridkurses (Präsenz oder Online) schätzen

Lernmethoden:
- Gezielte Übungen anhand des Lehrbuchs
- Interaktives Kommunikationstraining & Debatten: Synchronisierte Diskussionen im Plenum und in Breakout-Rooms zu gesellschaftlichen Kontroversen (Moderne vs. Tradition)
- Gezieltes Sprechtraining
- Medienbasiertes Hörverstehen
- Kontextuelle Wortschatzarbeit: Dekodierung und Anwendung von Vier-Zeichen-Idiomen
- Diskussion von kulturellen und landeskundlichen Aspekten

Bitte mitbringen:
- Lehrbuch: "New Sogang Korean 3A Workbook", Verlag: Korean Book Services, ISBN: 978-8992491433, ab Lektion 3. Das Buch ist nicht im Kurspreis enthalten und sollte von den Teilnehmenden besorgt werden
- Optional: "New Sogang Korean 5A Student's Book", Verlag: Korean Book Services, ISBN: 978-8992491204
- Benötigt wird ein PC/Laptop oder Tablet, das über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt

Wichtige Hinweise:
- In diesem Kurs können Sie sich entscheiden, ob Sie in Präsenzform in der VHS teilnehmen oder ob Sie sich online dazu schalten. Einzelne Kurstermine finden ausschließlich online statt
- Für Online-Teilnehmende: Der Kurs wird über die Lernplattform vhs.cloud angeboten
- Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefrist zwei Werktage vor Kursbeginn endet. Sollte eine Anmeldung nach Kursbeginn gewünscht sein, senden Sie bitte eine E-Mail an dwuensch@stadtdo.de

vhs.online

Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
26.09.2026
Uhrzeit
13:00 - 15:30 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
10.10.2026
Uhrzeit
13:00 - 15:30 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
07.11.2026
Uhrzeit
13:00 - 15:30 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
14.11.2026
Uhrzeit
13:00 - 15:30 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
21.11.2026
Uhrzeit
13:00 - 15:30 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16
Datum
28.11.2026
Uhrzeit
13:00 - 15:30 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
05.12.2026
Uhrzeit
13:00 - 15:30 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16

Dr. Jae-Jong Lee


Dozentenportrait
Ich habe in Korea „German Education“ studiert und das Lehramtsstudium abgeschlossen. In Deutschland habe ich in „Neue deutsche Literaturwissenschaft“ promoviert und als Dozentin im Landesspracheninstitut gearbeitet. Ich bin als Dozentin für Koreanisch an Volkshochschulen tätig und habe langjährige Erfahrung in koreanischen Schulen. An einer Hochschule gebe ich Koreanisch-Workshops. Die koreanische Sprache seit über 25 Jahre zu unterrichten, bereitet mir sehr viel Freude.

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Anmeldung möglich

Bildungsurlaub: Koreanisch mit guten Vorkenntnissen (B1/B2)

  • Datum: Mo. 20.07.2026 - Fr. 24.07.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47