Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Koreanisch A1 Vertiefung - Hybrid
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-42536D |
| Beginn | Di., 15.09.2026, 19:30 - 21:00 Uhr |
| Dauer | 11 Termine |
| Kursort | VHS, Kampstraße 47 |
| Entgelt | 136,40 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 4 - 12 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Sie haben das Niveau A1.3 erfolgreich abgeschlossen und möchten Ihre Koreanisch-Kenntnisse systematisch ausbauen? Unser Hybridkurs bietet Ihnen den idealen Übergang zum Niveau A2.1, indem er Sie praxisnah auf weitere alltägliche Situationen vorbereitet. Ob Wegbeschreibungen, Freizeitplanungen oder das Berichten über vergangene Erlebnisse – Sie vertiefen die Fähigkeiten, sich sicher im koreanischen Alltag zu bewegen. Dank des flexiblen Hybrid-Formats können Sie zwischen Präsenzunterricht und digitaler Teilnahme wählen, was Ihnen maximale Freiheit und individuelle Lernmöglichkeiten bietet.Lernziele:
- Einfache Gespräche in Alltagssituationen führen und verstehen
> Sich im koreanischen Alltag mobil bewegen, nach dem Weg fragen und Verkehrsmittel flexibel nutzen
> Eigene Zukunftspläne, Wochenendaktivitäten und Absichten formulieren
> Über vergangene Erlebnisse, Ausflüge und Reisen berichten, Orte und Eindrücke beschreiben
- Wortschatz und Grammatikstrukturen des A1-Niveaus in der Praxis sicher anwenden
- Kenntnisse im Lesen und Schreiben der Schriftzeichen vertiefen
Die Veranstaltung richtet sich an:
- Lernende, die das Niveau A1.3 abgeschlossen haben oder über vergleichbare Vorkenntnisse verfügen
- Personen, die ihre A1-Kenntnisse systematisch festigen und sich auf das Niveau A2.1 vorbereiten möchten
- Motivierte Teilnehmende, die die zeitliche und örtliche Flexibilität eines modernen Hybrid-Kurses schätzen
Lernmethoden:
- Interaktives Kommunikationstraining: Zielgerichtete Sprechübungen, Rollenspiele (z. B. Wegbeschreibungen, Reiseberichte) in Partner- und Gruppenarbeit
- Kontextorientierte Grammatik- und Wortschatzarbeit
- Ganzheitliche Kompetenzförderung: Systematisches Training von Hör-, Lese- und Schreibverstehen unter Einsatz moderner digitaler Medien und authentischer Alltagstexte
- Interkulturelles Lernen: Einblicke in die koreanische Freizeitkultur und gesellschaftliche Gepflogenheiten
Bitte mitbringen:
- Lehrbuch: New Sogang Korean 1A Workbook, Verlag: Korean Book Services, ISBN: 978-8976995735, ab Lektion 6 und Sogang Korean 1B (3rd Edition) Workbook, Verlag: Korean Book Services, ISBN: 979-1167481634. Hinweis: Die Bücher sind nicht im Kurspreis enthalten und sollten von den Teilnehmenden besorgt werden.
- Benötigt wird ein PC/Laptop oder Tablet, welche über eine Kamera und Mikrofon verfügt.
Wichtige Hinweise:
- Sie können sich entscheiden, ob Sie in Präsenzform in der VHS teilnehmen oder sich online zuschalten.
- Für Online-Teilnehmende: Der Kurs wird über die Lernplattform vhs.cloud angeboten.
- Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefrist zwei Werktage vor Kursbeginn endet. Sollte eine Anmeldung nach Kursbeginn gewünscht sein, senden Sie bitte eine E-Mail an dwuensch@stadtdo.de.
VHS, Kampstraße 47
Kampstraße 4744137 Dortmund
Dr. Jae-Jong Lee

Kurse der Dozentin
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