Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Koreanisch A1.3 - Online
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-42534D |
| Beginn | Fr., 18.09.2026, 17:00 - 18:30 Uhr |
| Dauer | 11 Termine |
| Kursort | vhs.online |
| Entgelt | 136,40 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 4 - 12 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Sie haben bereits Grundkenntnisse in der koreanischen Sprache und möchten Ihre Fähigkeiten systematisch ausbauen? In diesem Kurs vertiefen Sie Ihre sprachlichen Kompetenzen und erweitern Ihr Vokabular, um sich in alltäglichen Situationen sicherer auszudrücken. Der Kurs richtet sich an Lernende, die bereits die koreanische Schrift beherrschen und einfache grammatikalische Strukturen wie die einfache Gegenwart, Vorstellung und Ortsangaben gelernt haben. Gemeinsam werden wir uns auf die sprachliche Bewältigung weiterer Alltagssituationen konzentrieren, wie das Planen von Treffen mit Freundinnen und Freunden, das Sprechen über vergangene Ereignisse, das Einkaufen sowie die Orientierung und Wegbeschreibung im öffentlichen Nahverkehr. Dabei erhalten Sie nicht nur sprachliche, sondern auch kulturelle Einblicke in das koreanische Alltagsleben.Lernziele:
- Sicherer Umgang mit einfachen Alltagssituationen:
> Über Freizeitaktivitäten sprechen, einfache Verabredungen treffen und ausdrücken
> Sich im öffentlichen Nahverkehr orientieren, nach dem Weg fragen, Wege beschreiben und höfliche Aufforderungen formulieren
- Ausbau des Wortschatzes und Grammatikkenntnisse:
> Grundlegende Satzstrukturen, Partikeln und Zeitformen (insbesondere das Präteritum) im Kontext von Alltagsdialogen sicher anwenden
- Verbesserung von Hörverstehen, Lesen und einfacher schriftlicher Kommunikation
- Vertiefung der Kenntnisse über Kultur und Alltagsleben
Die Veranstaltung richtet sich an:
- Lernende, die das Niveau A1.2 abgeschlossen haben oder über vergleichbare Vorkenntnisse verfügen
- Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger mit entsprechenden Vorkenntnissen, die das Lehrwerk gezielt ab Lektion 3 systematisch durcharbeiten möchten
- Motivierte Teilnehmende, die zeitlich flexibel und ortsunabhängig in einer interaktiven Online-Umgebung lernen möchten
Lernmethoden:
- Interaktives Online-Sprechtraining: Gezielter Einsatz von Breakout-Rooms für partner- und gruppenbasierte Dialogübungen, um die aktive mündliche Kommunikation maximal zu fördern
- Digitales Kompetenztraining: Ganzheitliche Förderung von Hör- und Leseverstehen
- Kontextuelle Grammatik- und Wortschatzarbeit
- Interkulturelles Lernen: Vermittlung von Einblicken in den koreanischen Alltag
Bitte mitbringen:
- Lehrbuch: Sogang Korean 1A (3rd Edition) Workbook, Verlag: Korean Book Services, ISBN: 979-1167481542, ab Lektion 3. Das Lehrbuch ist nicht im Kurspreis enthalten und sollte von den Teilnehmenden besorgt werden
- Benötigt wird ein PC/Laptop oder Tablet, das über eine Kamera und Mikrofon verfügt.
Wichtige Hinweise:
- Der Kurs wird über die Lernplattform vhs.cloud angeboten.
- Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefrist zwei Werktage vor Kursbeginn endet. Sollte eine Anmeldung nach Kursbeginn gewünscht sein, senden Sie bitte eine E-Mail an dwuensch@stadtdo.de.
vhs.online
Dr. Jae-Jong Lee

Kurse der Dozentin
Keine empfohlenen Kurse vorhanden
