Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Bildungsurlaub: Koreanisch mit guten Vorkenntnissen (B1/B2)
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-42579D |
| Beginn | Mo., 20.07.2026, 10:00 - 15:30 Uhr |
| Dauer | 5 Termine |
| Kursort | VHS, Kampstraße 47 |
| Entgelt | 215,00 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 12 |
| Downloads |
Schulungsunterlagen
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Kursbeschreibung
Sie haben bereits das Lehrbuch "New Sogang Korean 2B" erfolgreich abgeschlossen oder verfügen über vergleichbare Koreanischkenntnisse? Dann ist dieser Kurs genau das Richtige für Sie, um Ihre Sprachkompetenz zu vertiefen und auszubauen. In diesem Kurs erweitern Sie Ihren Wortschatz und Ihre Grammatikkenntnisse, trainieren das Sprechen, Hören, Lesen und Schreiben und gewinnen so zunehmend an sprachlicher Sicherheit. Durch vielfältige Übungen und Gespräche zu Themen wie Einladungen und Besuche, Aussehen und Persönlichkeit, Problemdarstellung und Hilfegesuche festigen Sie Ihre Fähigkeiten. Ein besonderes Highlight ist das gemeinsame Kochen am vierten Tag, bei dem Sie auf Koreanisch kommunizieren und Wortschatz sowie Dialoge rund um das Thema "Essen" wiederholen. Neben den sprachlichen Inhalten werden auch landeskundliche und interkulturelle Aspekte behandelt, die Ihnen einen Einblick in Land, Leute und Kultur Südkoreas vermitteln und Sie für kulturelle Besonderheiten sensibilisieren.### Lernziele / Lerninhalte:
- Vertiefung der Grammatik und Erweiterung des Wortschatzes
- Training der vier Sprachfertigkeiten: Sprechen, Hören, Lesen und Schreiben
- Übungen und Dialoge zu verschiedenen Themen wie Einladungen und Besuche, Aussehen und Persönlichkeit, Problemdarstellung und Hilfegesuche
- Gemeinsames Kochen und freies Sprechen auf Koreanisch
- Landeskundliche und interkulturelle Aspekte
### Die Veranstaltung richtet sich an:
- Personen, auf die durch die Internationalisierung des Berufslebens neue Aufgaben zukommen, denen sie ohne Kenntnisse der koreanischen Sprache nicht gerecht werden können
- Personen, für die der Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen eine weitere Schlüssel- bzw. Aufstiegsqualifikation darstellt
- Personen, die häufig beruflich nach Südkorea reisen und Kenntnisse der Schrift und der Kultur benötigen
- Personen, die in Deutschland häufig mit Menschen aus dem koreanischen Kulturraum zu tun haben und für den Umgang Kenntnisse der koreanischen Sprache benötigen
- Personen, die sich auf die Topik (Test of Proficiency in Korean) als Nachweis koreanischer Sprachkenntnisse für das Studium oder für ein Praktikum vorbereiten wollen
### Lernmethoden:
- Grammatikübungen und -erklärungen
- Textarbeit, Konversations- und Hörübungen
- Gruppen- und Partnerarbeit
- Freies Sprechen beim gemeinsamen Kochen
- Landeskundliche Einblicke und interkulturelle Sensibilisierung
### Bitte mitbringen:
- Arbeitsbuch: New Sogang Korean 3A Workbook, ISBN: 9788992491433 (erforderlich)
- Lehrbuch: New Sogang Korean 3A Student's Book, ISBN: 9788992491396 (freiwillig)
- Ergänzendes Lehrbuch: Koreanisch leicht gemacht Mittelstufe, ISBN: 9788927732839 (erforderlich)
Die Lehrbücher sind nicht im Kurspreis enthalten und sollten von den Teilnehmenden für die erste Kursstunde besorgt werden.
### Wichtige Hinweise:
- Dieser Kurs entspricht den Erfordernissen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG). Für die Teilnahme kann Bildungsurlaub beantragt werden.
- Eine Anmeldebestätigung mit Programmablauf für den Arbeitgeber wird nach Anmeldung zugesandt.
- Die Veranstaltung kann auch von Teilnehmenden besucht werden, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen.
- Im Kurs wird mit der Lernplattform vhs.cloud gearbeitet.
- Die Kosten fürs gemeinsame Kochen am vierten Tag (max 15 €) sind nicht im Kurspreis enthalten und müssten von den Teilnehmenden getragen werden.
### Ablaufplan Bildungsurlaub
1. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
- Vormittags: Grammatik-Fokus: Zusammenfassung der indirekten Rede; Begrüßung und Unterhaltung beim ersten Treffen; KLG Lektion 5
- Nachmittags: Konversation & Hörübung; Wortschatz; Ein Wort zur Kultur: Redewendungen zum Thema Geschmack
2. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
- Vormittags: Grammatik-Fokus: NSK Lektion 3, Ausdruck, der der Wahrheit relativ nahe kommt und von den Erwartungen abweicht, -은/는 편이다 & -긴 하다; eine Wohnung über eine Immobilien- oder Internetseite finden; KLG Lektion 6
- Nachmittags: Konversation & Hörübung; Wortschatz; Ein Wort zur Kultur: Redewendungen im Zusammenhang mit 눈치
3. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
- Vormittags: Grammatik-Fokus: NSK Lektion 4, Ausdruck der beabsichtigten Handlung und zweier gleichzeitigen Handlungen, -을 테니까 & -으면서; Besuche und Gespräche im Zuhause von Koreanern zu besonderen Anlässen; KLG Lektion 7
- Nachmittags: Konversation & Hörübung; Wortschatz; Koreanische Wortbildung
4. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
- Vormittags: Wiederholung: Hör- und Sprechübungen; Wiederholung von Wortschatz zum Thema Kochen / Essen; gemeinsam koreanisches Essen kochen
- Nachmittags: Freies Sprechen beim gemeinsamen Essen
5. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
- Vormittags: Grammatik-Fokus: NSK Lektion 5, Ausdruck der Bewunderung unter Freunden und der Erkenntnis durch Erfahrung, -다 & 아/어보니까; detaillierte Beschreibung des Aussehens und der Persönlichkeit des Freundes, KLG Lektion 8
- Nachmittags: Konversation & Hörübung; Wortschatz; freies Sprechen; Kursabschluss
VHS, Kampstraße 47
Kampstraße 4744137 Dortmund
Dr. Jae-Jong Lee


