Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Yin Yoga und TCM: Der Frühling - online

Anmeldung möglich

Kursnummer 25-84220D
Beginn So., 27.04.2025, 10:00 - 12:00 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort vhs.online
Entgelt 14,10 €
Teilnehmende 5 - 10

Kursbeschreibung

Yin Yoga ist ein ruhiger, meditativer und nach innen gekehrter Yogastil. Die Asanas werden länger gehalten, um das Bindegewebe, die Sehnen und Bänder, die Gelenke und sogar die Knochen zu nachhaltig zu beanspruchen. In diesem Workshop wird die Sichtweise der Traditionell Chinesischen Medizin mit einfließen. Jede Jahreszeit ist anders, das können wir an der Natur erkennen. Auch wir Menschen leben in diesem Zyklus, und desto mehr wir uns in Verbindung bringen mit den Elementen der Natur, desto besser geht es uns. Yin Yoga und die Kombination der Wandlungsphasen lädt uns ein, der Natur und unserem Naturell wieder näher zu kommen. Einzutauchen in unsere innere Weisheit, uns zu erinnern, was alles schon da ist.
Gesundheit aus der traditionell chinesischen Medizinischen Sicht bedeutet, dass Yin und Yang im Einklang sind und das Qi (Lebensenergie) frei durch alle Meridiane fließen kann. Durch die Yin Yoga Positionen werden die Meridiane (Energieleitbahnen) stimuliert und der Fluss des Qi angeregt. So kann es sein, dass sich in einer Yin Yoga Einheit wieder “etwas in Bewegung” setzt und Sie sich danach leichter, freier und entspannter fühlen.
Sie werden auch Tipps mitnehmen, die hilfreich sind im Frühling.

Anmeldeschluss: 24.04.2025

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Anmeldung möglich

Bildungsurlaub: Stress reduzieren und Balance im Leben mit Yoga finden

  • Datum: Mo. 17.02.2025 - Do. 20.02.2025
  • Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1 44149 Dortmund
Anmeldung auf Warteliste

Achtsamkeitstag

  • Datum: Sa. 11.01.2025
  • Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1 44149 Dortmund
Anmeldung möglich

Orientierungsstunde: Autogenes Training

  • Datum: Mi. 15.01.2025
  • Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1 44149 Dortmund
Anmeldung auf Warteliste

Orientierungsstunde: Entspannung und Klang am Abend

  • Datum: Fr. 17.01.2025
  • Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1 44149 Dortmund