Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Bildungsurlaub: Adobe InDesign kompakt - online

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-24707D
Beginn Mo., 16.03.2026, 08:30 - 15:30 Uhr
Dauer 3 Termine
Kursort vhs.online
Entgelt 151,20 €
Teilnehmende 5 - 12
Downloads Seminarunterlagen "InDesign kompakt"

Kursbeschreibung

Möchten Sie Flyer, Broschüren oder Poster selbst gestalten? In diesem Onlinekurs lernen Sie, wie Sie Ihre Layouts klar strukturiert und professionell umsetzen. Theorie und Praxis wechseln sich ab, sodass Sie alles direkt anwenden können.

Lernziel:
Sie lernen die wichtigsten Funktionen von Adobe InDesign kennen. Sie erstellen eigene Layouts und erfahren, wie Text, Bilder und Typografie richtig eingesetzt werden. Außerdem lernen Sie, Ihre Projekte für Druck oder digitale Nutzung auszugeben.

Inhalte:
Einführung und Grundfunktionen: Arbeitsoberfläche, Dokumente anlegen, Rahmenprinzip
Arbeiten mit Text: Import, Absatz- und Zeichenformate, Grundlinienraster
Arbeiten mit Bildern: Platzieren, Skalieren, Auflösung und Dateiformate
Layout und Gestaltung: Raster, Weißraum, Hierarchie, kleine Übungen
Typografie: Schriftwahl und einfache Feinheiten
Ausgabe & Export: Preflight, Anschnitt, PDF-Export für Print und Digital

Zielgruppe
Einsteiger*innen oder Personen mit ersten Vorkenntnissen, die professionelle Layouts für Beruf, Studium oder eigene Projekte erstellen möchten.

Der Kurs findet online über die vhs.cloud statt. Sie erhalten Demonstrationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen und setzen das Gelernte direkt in begleiteten Übungsphasen um. Dabei erstellen Sie ein eigenes kleines Layoutprojekt.

Bitte beachten Sie, dass die Adobe Creative Cloud nicht im Kurs enthalten ist. Laden Sie die Software vor Kursbeginn selbst herunter und richten Sie sie ein. Sie können dafür die 7-tägige kostenlose Testversion nutzen oder Ihren eigenen Zugang verwenden.

Jetzt anmelden und mit Adobe InDesign eigene Layouts professionell umsetzen!


Der Lehrgang entspricht den Erfordernissen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG). Für die Teilnahme an der Veranstaltung kann Bildungsurlaub beantragt werden. Die entsprechenden Anmelde- und Bestätigungsunterlagen werden Ihnen automatisch zugeschickt, nachdem Sie sich angemeldet haben. Die Veranstaltung kann auch von Teilnehmenden besucht werden, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen.

vhs.online

Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
16.03.2026
Uhrzeit
08:30 - 15:30 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
17.03.2026
Uhrzeit
08:30 - 15:30 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
18.03.2026
Uhrzeit
08:30 - 15:30 Uhr
Ort
vhs.online

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