Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Bildungsurlaub: Arabisch ohne Vorkenntnisse kompakt (A1.1) - Online
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-42110D |
| Beginn | Mo., 30.03.2026, 09:30 - 15:30 Uhr |
| Dauer | 4 Termine |
| Kursort | vhs.online |
| Entgelt | 207,20 € |
| Teilnehmende | 5 - 12 |
Kursbeschreibung
Arabisch rangiert bei den meistgesprochenen Sprachen der Welt auf Platz fünf. Mehr als 300 Millionen Muttersprachler in 22 arabischen Ländern gibt es, für fast 430 Millionen Menschen ist es Zweit- oder Fremdsprache. Eine Schwierigkeit liegt im Nebeneinander von Hocharabisch, das in seiner klassischen Form nur schriftliche Verwendung findet, und den vielen regionalen Dialekten, die üblicherweise ausschließlich der mündlichen Kommunikation dienen. Dieser Gegebenheit, dem Nebeneinander von Hochsprache und Dialekt, wollen wir bei unserer Einführung ins Arabische gerecht werden.Die Teilnehmenden lernen sowohl das Schreiben und Lesen der arabischen Schrift, um sich in schriftlichen Kontexten zu orientieren, als auch einige Grundlagen des ägyptischen Dialekts, um sich in einfachen Alltagssituationen zurecht zu finden. Auch landeskundliche und kulturell-religiöse Kenntnisse werden vermittelt, die ein besseres Verständnis für die arabischsprachige Welt ermöglichen.
Am Ende des Kurses können die Teilnehmenden sich auf einfache Weise vorstellen und Begrüßungen austauschen, kurze Sätze formulieren, einfache Sätze lesen und die Buchstaben des arabischen Alphabets schreiben. Vorkenntnisse sind für die Teilnahme am Kurs nicht erforderlich, aber auch nicht hinderlich!
Dieser Kurs entspricht den Erfordernissen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG). Für die Teilnahme am Kurs kann Bildungsurlaub beantragt werden. Eine Anmeldebestätigung mit Programmablauf für den Arbeitgeber wird nach Anmeldung zugesandt. Diese Veranstaltung kann auch von Teilnehmenden besucht werden, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen.
Lehrbuch:
1: Arabisch Intensiv, Grundstufe – Einführung in das arabische Alphabet, Buske-Verlag, ISBN: 978-3-87548-834-0, S. 14 – 39.
2: Ahlan wa Sahlan – eine Einführung in die Kairoer Umgangssprache, Reichert Verlag, ISBN: 3895002658, S. 1 – 43.
Der Kurs wird über die Lernplattform vhs.cloud angeboten. Benötigt wird ein PC/Laptop oder Tablet, das über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefrist ein Werktag vor Kursbeginn endet. Sollte eine Anmeldung nach Kursbeginn gewünscht sein, senden Sie bitte eine E-Mail an dwuensch@stadtdo.de.
vhs.online

Türkisch Konversations- und Lesekurs (B1/B2) - Online
- Datum: Sa. 17.01.2026 - Sa. 07.03.2026
- Ort: vhs.online

Generative Künstliche Intelligenz verstehen und anwenden – für Anfänger*innen
- Datum: Do. 12.02.2026
- Ort: VHS, Hansastraße 2-4

Excel Aufbaukurs I - Formeln und Funktionen - online
- Datum: Di. 03.03.2026 - Di. 10.03.2026
- Ort: vhs.online

ChatGPT und künstliche Intelligenz: von Neugier zur Anwendung - online
- Datum: Mi. 04.03.2026
- Ort: vhs.online
